«Ich rannte hinterher um ihn anzuhalten, damit nichts Schlimmes passiert. Die Freundin sagte noch, dass ich nicht gehen solle. Tatsächlich war es im Interesse der Marokkanerin, dass ich hinterhergegangen bin. Sonst wäre es noch Schlimmer geworden» (Ordner I pag. 305 RZ 118 ff.). Als er in die Wohnung gegangen sei, sei die Privatklägerin im Bett gewesen und A.________ sei dabei gewesen, die sich im Schlafzimmer auf dem Bett befindliche Privatklägerin zu schlagen. Er schilderte: «Ich habe ihn gezogen und gesagt, dass genug sei. Der Vater meiner Freundin hat mich zurückgestossen. Die Frau hat sich versucht zu verteidigen […