Die Privatklägerin sei zusammen mit zwei anderen Personen gekommen und habe seiner Freundin angedroht, sie durch diese zwei Personen vergewaltigen zu lassen und sie dabei zu filmen. Sie habe seine Freundin bedroht, terrorisiert und geschlagen und habe dieser beim Weggehen auch noch das Handy entwendet. Sein Schwiegervater (Anm. A.________) habe deshalb zu ihr gehen wollen, um zu schauen, ob sie vielleicht etwas auf ihrem Telefon gefilmt habe und um die Veröffentlichung eines allfälligen Vergewaltigungsvideos zu verhindern. Er (C.____