34 Fotos gedroht. Sie sei nicht in Ohnmacht gefallen und sei dann zu ihrer Nachbarin gegangen um die Polizei anzurufen. Er habe sie nicht so heftig geschlagen, dass sie ihr Bewusstsein hätte verlieren können. Er habe auch keine Gegenstände oder etwas Gefährliches benutzt. Er habe von der Wohnung der Straf- und Zivilklägerin einen Schlüssel gehabt, habe diesen aber nicht verwenden können, da ihr Schlüssel im Schloss auf der anderen Seite eingesteckt gewesen sei.