Er habe nicht das Recht Gewalt gegen eine Frau anzuwenden. Ihre Bedingung ihm zu verzeihen, sei gewesen, dass sie zusammenbleiben würden. Er sei bis Februar 2020 bei ihr geblieben. Vorher habe er seine offizielle Adresse am gleichen Ort wie sie gehabt. Im Februar 2020 habe er dann seine Adresse auf die Adresse seiner Tochter gewechselt. Auch im Jahr 2020 habe die Straf- und Zivilklägerin die gleichen Probleme wie vorher gemacht. Sie habe ihn nackt gefilmt, weil sie die Fotos von ihm habe verwenden wollen, damit er bei ihr bleibe. Er habe sie nicht bedroht und wenn er sie bedroht hätte, gäbe es keinen Grund, dass er zu ihr zurückgegangen sei und sie um Verzeihung gebeten habe.