Er habe es im gleichen Moment bereut. Zur Rolle vom Beschuldigten 2 gab der Beschuldigte 1 an, der Beschuldigte 2 habe ihn von ihr weggenommen. Er habe ihn an der Schulter gezogen und danach auch mit dem Fuss oder dem Bein weggeschupst, damit das Problem nicht noch heftiger werde. Direkt nach der Untersuchungshaft sei er zu ihr gegangen und habe sie um Verzeihung gebeten. Er habe die Balkontüre kaputtgemacht, diese später aber auf seine Kosten repariert. Sie habe auch gesagt, dass sie einen Fehler ihm gegenüber gemacht habe. Er habe ihr als Ersatz auch ein Telefon gekauft. Er habe nicht das Recht Gewalt gegen eine Frau anzuwenden.