Mit «Schlagen» habe er wahrscheinlich nur ein paar Ohrfeigen gemeint. C.________ habe davon gewusst, dass sie sich bereits zuvor gegenseitig Ohrfeigen verpasst hätten (Ordner VI pag. 1164). Als Grund, weshalb C.________ ihn an diesem Abend zur Privatklägerin gefahren habe, gab er schliesslich an: «Er meinte, falls ich mit dem Taxi dorthin gehe, werde ich die Frau schlagen. Es wäre besser, wenn er dabei ist, um Schlimmeres zu verhindern» (Ordner VI pag. 1164 RZ 38 f.).