1163 RZ 10 ff.). Er habe die Privatklägerin nach seiner Entlassung aus der U-Haft um Verzeihung gebeten, ihr ein neues iPhone gekauft sowie ihr CHF 3'000.00 für den erlittenen Spitalaufenthalt sowie die kaputte Fensterscheibe bezahlt. Sie habe ihm dann unter der Bedingung verziehen, dass er bei ihr bleibe, was er schliesslich gemacht habe. Jedes Mal, wenn sie zusammen getrunken hätten und sie wütend gewesen sei, habe sie sofort die Polizei gerufen und er sei auch oft von ihr mit dem Messer angegriffen worden, einmal an der Wange und einmal am Bauch, er habe auch schon Anzeige erstattet deswegen (Ordner VI pag. 1163).