und: «Als er die Szene gesehen hat, sprang er auf das Bett. Er sprang mit seinen Schuhen auf das Bett und hat mich zurückgehalten damit ich die Frau nicht weiterschlage. Aufgrund dieser Aktion waren seine Arme und seine Kleidung voller Blut» (Ordner VI pag. 1162 RZ 10 ff.). Als er bei der Privatklägerin gewesen sei, das Fenster eingeschlagen habe und in die Wohnung eingestiegen sei, sei es dann «schwarz vor seinen Augen» geworden, er habe nicht gewusst, warum er das gemacht habe. Als dann C.________ gekommen sei und ihn zurückgehalten habe, sie weiter zu schlagen, seien sie beide zurück ins Fahrzeug und anschliessend nach Hause gegangen.