32 die Tür nicht geöffnet, also habe er die Fensterscheibe kaputt gemacht und sei über den Balkon eingestiegen. C.________ sei im Fahrzeug am Warten gewesen, das Auto habe ungefähr 10 Meter von der Wohnung entfernt gestanden. Er sei in die Wohnung gegangen, habe der Frau auf ihrem Bett einen «Schubs» gegeben und sie dann geschlagen. Als C.________ den Knall der Scheibe sowie die lauten Schreie der Privatklägerin gehört habe, sei er nach ihm ebenfalls in die Wohnung gekommen (Ordner VI pag. 1162) und: «Als er die Szene gesehen hat, sprang er auf das Bett.