Daraufhin habe er C.________ angerufen und diesem gesagt, er müsse zur Privatklägerin, wobei ihm dieser geraten habe, am nächsten Tag zu dieser zu gehen: «C.________ hat gesagt: wenn du vor hast, dorthin zu gehen um die Frau zu schlagen ist das nicht gut, wir gehen morgen hin um mit ihr zu sprechen» (Ordner VI pag. 1162 RZ 45 f.). Er habe C.________ gesagt, dass er nur hingehen wolle, um das Telefon wegzunehmen und die Fotos zu löschen. C.________ habe ihn dann hingefahren, sie habe