Es sei richtig, dass er am 27.04.2017 gewaltsam in deren Wohnung eingedrungen und sie mit Fusstritten und Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper verletzt habe, aber es gebe einen wichtigen Grund dafür (Ordner VI pag. 1161). Er schilderte erneut die Vorgeschichte zwischen ihm und der Privatklägerin (Nacktfotos) sowie den Vorfall zwischen der Privatklägerin und seiner Tochter, wobei diese seiner Tochter damit gedroht habe, dass 4 Männer unten warten würden, um sie zu vergewaltigen. Seine Tochter sei verängstigt aus ihrer Wohnung geflüchtet und zu seiner Wohnung gekommen, wo sie die Polizei angerufen hätten. Ausser das Telefon zurückzubringen, habe diese aber nichts gemacht.