Anlässlich der Einvernahme an der Hauptverhandlung vom 21.-23.10.2020 (Ordner VI pag. 1136 ff.) bestätigte er seine eigenen Aussagen und erklärte, 80% der Aussagen der Privatklägerin an der Hauptverhandlung seien gelogen. Es sei richtig, dass er am 27.04.2017 gewaltsam in deren Wohnung eingedrungen und sie mit Fusstritten und Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper verletzt habe, aber es gebe einen wichtigen Grund dafür (Ordner VI pag.