Gefragt nach seiner Position anlässlich des Einschlagens auf die Privatklägerin gab der Beschuldigte an, auf ihr gesessen zu haben, sodass sie zwischen seinen Beinen gelegen habe. Auf konkrete Frage bejahte er, ihr auch Fusstritte verpasst – nur 1-2 Mal, nicht mehr – zu haben. Anlässlich dieser Fusstritte habe er auf dem Bett gestanden: «Als C.________ mich gezogen hat und mich versucht hat von E.________ herunterzuziehen, stand ich auf. Ich schlug sie dann noch ein, zwei Mal mit den Füssen. Dann ging ich runter vom Bett. C.________ hat mich nach unten gezogen» (Ordner I pag. 286 RZ 157 ff.).