Auf Nachfrage, wie er sie dabei ins Gesicht habe schlagen können, schilderte er: «Sie lag auf dem Bauch. Sie beschützte ihr Gesicht, während ich ab und zu ihre Hände vom Gesicht entfernte und sie dann ins Gesicht schlug. Ich habe sie an den Haaren gezogen, so dass sie ihr Gesicht drehte und ich sie ins Gesicht schlagen konnte» (Ordner I pag. 295 RZ 89 ff.). Auf Frage, was ihm beim Schlagen durch den Kopf gegangen sei, gab er an, nicht bei Bewusstsein gewesen zu sein und nichts gespürt zu haben. Er und die Privatklägerin hätten sich zuvor auch ab und zu geschlagen, dies «aus Spass».