Er habe sie auch «nur» im Gesicht geschlagen (Ordner I pag. 294). Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, wonach der Beschuldigte sie mit einer Hand am Hals gehalten und mit der anderen Hand geschlagen haben soll, verneinte er diesen Vorwurf und schilderte: «Sie hat ihr Gesicht mit den Händen verdeckt. Sie schlief auf dem Bauch. Sie war auf dem Bauch liegend, als ich sie geschlagen habe» (Ordner I pag. 294 RZ 79 f.). Er bejahte auf Frage, dass die Privatklägerin während der ganzen Zeit, als er sie geschlagen habe, auf dem Bauch gelegen habe (Ordner I pag. 294). Auf Nachfrage, wie er sie dabei ins Gesicht habe schlagen können, schilderte er: «Sie lag auf dem Bauch.