Auf Frage, mit welcher Absicht er auf die Privatklägerin eingeschlagen habe, gab er an, diese habe ihn viel gestört, genervt und seine Tochter angegriffen. Er wisse, dass er einen Fehler begangen habe aber manchmal mache man Dinge, die man selber nicht verstehe und er habe Alkohol getrunken gehabt. Er bejahte die Frage, ob er die Privatklägerin schwer habe verletzen wollen, führte aber gefragt nach der Heftigkeit seiner Schläge aus, sie «nur» mit den Händen und nicht mit einem Gegenstand geschlagen zu haben und dass er ihr nichts habe antun wollen. Er habe sie auch «nur» im Gesicht geschlagen (Ordner I pag. 294).