Meine Tochter war auch dabei, das habe ich vergessen. Aber sie ist nicht aus dem Auto ausgestiegen. C.________ wollte W.________ dann weiter chauffieren» (Ordner I pag. 287 RZ 120 f.). Auf Frage, ob während der Fahrt etwas besprochen worden sei, erklärte der Beschuldigte, C.________ habe zu ihm gesagt, dass er ihn nicht dorthin fahre, es sei zu spät. Er habe diesem entgegnet, dass er wisse, dass die Privatklägerin noch wach sei und er mit ihr reden wolle. Er gab auf Frage an, wütend gewesen zu sein, aber er habe wirklich nur mit ihr reden wollen, es sei keine Absicht gewesen, sie zu schlagen, er habe die Kontrolle verloren.