_ ihn zur Privatklägerin chauffiert habe, gab er an, dieser habe ihn immer gefahren. Auf Frage, ob C.________ gewusst habe, weshalb er zur Privatklägerin habe gehen wollen, antwortete er, dieser habe gewusst, dass er zu dieser gehen wolle, um zu diskutieren, nicht aber, um sie zu schlagen. C.________ habe ihn gefragt, was er dort machen wolle und er habe ihm geantwortet, dass er mit ihr reden wolle. Auf Frage gab er an, im Auto seien nur er und C.________ anwesend gewesen (Ordner I pag. 287). Auf Vorhalt, dass gemäss Aussagen von C.________ auch noch W.________ im Auto gewesen sein soll, sagte er: «Ja. Das stimmt. Meine Tochter war auch dabei, das habe ich vergessen.