Danach gefragt, wie er die Privatklägerin geschlagen habe, gab der Beschuldigte an, dies nicht mehr genau zu wissen. Als er Blut an ihrem Gesicht gesehen habe, habe er aufgehört. Er habe sie nicht zum Bluten bringen wollen (Ordner I pag. 287). Auf Frage, ob er der Privatklägerin auch Fusstritte verpasst habe, antwortete er: «Ja, zuerst Ohrfeigen und dann habe ich sie mit den Füssen getreten. Aber C.________ hat sie nicht geschlagen. Er versuchte, mich von ihr wegzuziehen. Es geht nicht, dass zwei Männer eine Frau schlagen würden» (Ordner I pag. 287 RZ 101 ff.). Auf Frage, weshalb C.________ ihn zur Privatklägerin chauffiert habe, gab er an, dieser habe ihn immer gefahren.