Daraufhin sei er zum Balkon gegangen, sie habe sich nun im Schlafzimmer aufgehalten und er sei vom Balkon her in ihre Wohnung eingedrungen. Als er die Wohnung betreten habe, sei sie aus dem Schlafzimmer gekommen, er habe ihr ins Gesicht geschlagen und sie sei auf das Bett gefallen. Dann habe er sie auch noch auf dem Bett geschlagen. Wegen dem Streit und dem Lärm sei schliesslich auch noch C.________ in die Wohnung gekommen, nach 2-3 Minuten hätten sie gemeinsam die Wohnung wieder verlassen. Er habe noch ihr Handy mitgenommen und dieses zerstört. Es tue ihm wirklich leid, er habe dies nicht machen wollen, er habe dies nur seiner Tochter wegen getan (Ordner I pag. 286).