Dabei habe sie ihn mit einem Messer bedroht und gesagt, er dürfe nicht rausgehen. Sie sei betrunken gewesen. Er habe ihr das Messer weggenommen, sie habe ihm die Rechnung nicht gegeben und habe die Tür abgeschlossen, worauf er über den Balkon rausgegangen sei. Danach sei sie um 02:30 Uhr zu ihm gekommen und habe ihm gerufen, herunter zu kommen, was er nicht getan habe, woraufhin sie wieder weggegangen sei. Am Mittwoch 26.04.2017 sei sie dann zu seiner Tochter in die Wohnung von C.________ gegangen und habe seine Tochter gewürgt, ihr gedroht, diese nackt zu filmen. Die Polizei habe dann das Handy seiner Tochter zurückgebracht. In der Tatnacht habe er C.___