Anlässlich der Einvernahme vom 23.05.2017 (Ordner I pag. 284 ff.) bestätigte er erneut, die Privatklägerin geschlagen zu haben und ergänzte, dass er sehr bereue, was er getan habe, der Teufel ihn dazu motiviert habe und er betrunken gewesen sei. Er liebe die Privatklägerin und sie hätten eine sehr gute Beziehung, auch wenn es ein paar Probleme gegeben habe (Ordner I pag. 285). Gefragt nach dem Ablauf der Ereignisse in der Nacht vom 26. auf den 27.04.2017, schilderte er, wie er bereits am Dienstag 25.04.2017 zu ihr gegangen sei, um Telefonrechnungen abzuholen, damit er diese habe bezahlen können. Dabei habe sie ihn mit einem Messer bedroht und gesagt, er dürfe nicht rausgehen.