eingesetzt zu haben, insbesondere habe er ihr keine Fusstritte verpasst (Ordner I pag. 278). Er habe mit seiner ehemaligen Affäre und Freundin der Familie, U.________, über den Vorfall gesprochen. Diese habe ihm erzählt, sie habe SMS von der Privatklägerin erhalten. Er bejahte, das iPhone der Privatklägerin kaputt gemacht zu haben, weil auf diesem mehrere Fotos von ihm mit wenig oder gar keinen Kleidern, Videos und Nachrichten von ihm und seiner Familie gespeichert gewesen seien (Ordner I pag. 279), es handle sich dabei um ein iPhone 7 (Ordner I pag. 280).