Er habe es genommen und in der Wohnung beschädigt und es draussen im Garten weggeworfen. Ihr iPhone sei in 3 Teile zerbrochen und jeden Teil habe er anderswo hingeworfen, sie seien nicht zu deren Wohnung gegangen, um etwas mitzunehmen (Ordner I pag. 267). Auf Frage, ob er die Privatklägerin bedroht habe, antwortete er: «Sie hat gesagt, komm raus, wenn du ein Mann bist und ich zeige es dir. Dann bin ich zu ihr gegangen. Sie hat mich irgendwie gezwungen. […] Ich habe sie nur gebeten, meine Familie in Ruhe zu lassen. Ich habe sie nicht bedroht. Sie hat mir wirklich nicht geglaubt, dass ich sie schlagen werde» (Ordner I pag. 267 RZ 320 ff.).