28 wer, hätte sie in seiner Situation ebenfalls geschlagen. Seine Familie habe ihre Telefone abgestellt und er habe Angst um seine kleine Tochter gehabt wegen der Privatklägerin (Ordner I pag. 266). Er habe die Wohnung der Privatklägerin gemeinsam mit C.________ über den Balkon wieder verlassen. Auf Frage nach der Beschädigung des Mobiltelefons der Privatklägerin schilderte er, dieses habe sich auf dem Bett der Privatklägerin befunden. Er habe es genommen und in der Wohnung beschädigt und es draussen im Garten weggeworfen.