Der ganze Vorfall, vom Einsteigen ins Fenster bis zu den Schlägen habe ungefähr 5 Minuten gedauert. Er habe der Privatklägerin keine bestimmten Verletzungen zufügen wollen, er habe mit der Einstellung gehandelt: «Schlagen egal wo und weg» (Ordner I pag. 266 RZ 287). Auf Frage gab er an, es sei seine und nicht C.________ Idee gewesen, bei der Privatklägerin vorbeizuschauen. Und egal