um sie zu schlagen. Er hat mir gesagt, dass ich das nicht machen solle. Er hat gesagt, schlag sie nicht, sie wird die Polizei anrufen, sie wird Probleme machen» (Ordner I pag. 265 RZ 235 f.). Er habe schliesslich so lange auf sie eingeschlagen, bis er Blut gesehen habe, dann habe er aufgehört (Ordner I pag. 265). Als er gesehen habe, dass er sie verletzt habe, habe er sie gelassen, aber: «Sie hat es verdient, geschlagen zu werden» (Ordner I pag. 266 RZ 248 f.). Sie hätten 3 Tage lang Streit gehabt, sie habe ihn ständig aufgesucht und er habe sich 3 Tage lang gefürchtet, das Haus zu verlassen, weil die Privatklägerin noch ein Messer in der Hand gehabt habe.