Auf Nachfrage nach Abwehr durch die Privatklägerin gab er an: «Sie hat sich nicht gewehrt. Aber trotzdem hat sie mich versucht wegzustossen» (Ordner I pag. 265 RZ 217). Er erklärte, C.________ sei in die Wohnung gekommen um ihn rauszuholen, dieser habe aber nicht gewusst, dass er sie schlagen werde. Er sei aber dorthin gegangen, um sie zu schlagen, er habe diesen Skandal beenden wollen. Auf Frage, was er und C.________ vorgängig besprochen hätten, schilderte er, C.________ chauffiere ihn normalerweise zur Privatklägerin, das Auto von C.________ sei auf den Namen der Privatklägerin registriert. Er habe C.________ gesagt: «[…] ich gehe zu E.________ um sie zu schlagen.