Zum Vorfall führte er auf Frage aus, die Privatklägerin habe sich im Schlafzimmer befunden. Als er die Scheibe kaputt gemacht habe, sei sie rausgekommen. Auf Frage schilderte er, sie mit beiden Händen geschlagen zu haben. Er gab an, er wisse nicht wie oft er sie geschlagen habe (Ordner I pag. 264). «Ich habe sie geschlagen, bis sie Blut im Gesicht hatte. Ich habe sie geohrfeigt, geboxt, ich habe alles gemacht. Ich kann aber nicht genau sagen, wo sie im Gesicht blutete. Meine Hände schmerzen» (Ordner I pag. 264 RZ 182 ff.). Er verneinte, sie auch mit Füssen oder anderen Körperteilen oder mit einem Gegenstand geschlagen zu haben, er habe sie nur mit den Händen geschlagen.