263 RZ 95 ff.). Auf Vorhalt, dass nach seiner Anhaltung eine weitere Person angehalten worden sei, welche verdächtigt werde, bei dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein, gab er an, bei dieser Person handle es sich um C.________, «Aber er hat sie nicht geschlagen» (Ordner I pag. 263 RZ 106). Auf Frage, was genau in der Wohnung des Opfers vorgefallen sei, gab er an: «Es ist nichts geschehen. Ich habe sie einfach geschlagen und bin wieder rausgegangen. Sie hat sich nicht gewehrt. Ich habe