Im Wissen um die Absicht von A.________, die Privatklägerin zu schlagen, förderte der Beschuldigte durch seine Chauffeurdienste die Tat von A.________. Die Privatklägerin litt grosse Angst und erlitt Hautabschürfungen, -durchtrennungen, -schwellun- gen, -rötungen und rötliche Hautverfärbungen am Kopf, Gesicht, Hals, im oberen Brustbereich sowie an den Extremitäten, eine Gehirnerschütterung sowie Gesichtsfrakturen (mediale Orbitawand links und Nasenbeinfraktur). […] 2. Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch