dadurch dass der Beschuldigte A.________ zur Privatklägerin fuhr, im Wissen darum, dass letzterer sie schlagen wollte. Nachdem sich A.________ gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft hat und in ihr Schlafzimmer eingedrungen war, folgte ihm der Beschuldigte. A.________ attackierte die auf dem Bett liegende Privatklägerin mit Fusstritten gegen den Körper und mit Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper, wobei er sie auch am Hals packte. Sodann zog der Beschuldigte A.________ von der Privatklägerin weg und verliess gemeinsam mit ihm die Wohnung und fuhr ihn zurück an sein Domizil.