dadurch dass der Beschuldigte und A.________ gemeinsam zur Wohnung der Privatklägerin fuhren, sich gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung verschafften und in ihr Schlafzimmer eindrangen. Der Beschuldigte attackierte die auf dem Bett liegende Privatklägerin mit Fusstritten gegen den Körper, während A.________ die Privatklägerin mit Fusstritten gegen den Körper und mit Faustschlägen gegen den Kopf und Körper attackierte und auch am Hals packte. Der Beschuldigte und A.________ verliessen in der Folge gemeinsam die Wohnung und der Beschuldigte chauffierte A.________ an dessen Domizil.