Die Privatklägerin litt grosse Angst und erlitt Hautabschürfungen, -durchtrennungen, -schwellun- gen, -rötungen und rötliche Hautverfärbungen an Kopf, Gesicht, Hals, im oberen Brustbereich sowie an den Extremitäten, eine Gehirnerschütterung sowie Gesichtsfrakturen (mediale Orbitawand links und Nasenbeinfraktur). […] 2. Drohung begangen am 27.04.2017 um ca. 01.26 Uhr in der Erdgeschosswohnung an der I.________(Strasse), J.________(Ortschaft), zum Nachteil von E.________,