24 von der Privatklägerin weg. Der Beschuldigte und C.________ verliessen in der Folge gemeinsam die Wohnung und C.________ chauffierte den Beschuldigten an dessen Domizil zurück. Der Beschuldigte beabsichtigte, die Privatklägerin schwer zu verletzen, ev. nahm er durch seine Handlungen in Kauf, die Privatklägerin lebensgefährlich zu verletzen oder sie schwer am Körper zu schädigen.