Eventualiter dadurch, dass C.________ den Beschuldigten zur Wohnung der Privatklägerin fuhr, im Wissen darum, dass der Beschuldigte sie schlagen wollte. Der Beschuldigte verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und dran dann in ihr Schlafzimmer ein; C.________ folgte ihm in die Wohnung. Der Beschuldigte attackierte die auf dem Bett liegende, wehrlose Privatklägerin sodann mit Fusstritten gegen den Körper und mit Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper, wobei er sie auch am Hals, ev. an den Haaren, packte. C.________ zog ihn sodann