dadurch dass der Beschuldigte und C.________ zur Wohnung der Privatklägerin fuhren, sich gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung verschafften und in ihr Schlafzimmer eindrangen. Der Beschuldigte attackierte die auf dem Bett liegende, wehrlose Privatklägerin sodann mit Fusstritten gegen den Körper und mit Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper, wobei er sie auch am Hals, ev. an den Haaren, packte, während C.________ sie ebenfalls mit Fusstritten gegen den Körper attackierte. Der Beschuldigte und C.________ verliessen in der Folge gemeinsam die Wohnung und C.__