Berufungsgegenstand beim Beschuldigten 2 sind somit die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, der Sanktionenpunkt inkl. Landesverweisung, die Verfahrenskosten, die Forderung der Genugtuung der Straf- und Zivilklägerin sowie die Verfügung betreffend das Luftgewehr. Schliesslich ist über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden.