Weiter ist über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden. Der Beschuldigte 2 hat das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten, mit Ausnahme der Einstellung wegen Konsumwiderhandlungen. Aufgrund der alleinigen Berufung des Beschuldigten 2 gegen die unter solidarischer Haftbarkeit des Beschuldigten 1 und des Beschuldigten 2 ausgesprochenen Zivilforderung gegenüber der Straf- und Zivilklägerin ist diese in Bezug auf ihn nicht in Rechtskraft erwachsen und damit von der Kammer neu zu befinden.