Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin und die der Rechtskraft zugänglichen Verfügungen. Berufungsgegenstand beim Beschuldigten 1 sind somit die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Tätlichkeiten, falscher Anschuldigung, qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG, der gesamte Sanktionenpunkt inkl. Landesverweisung (mit entsprechender Verfügung), die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die Zivilklage den Straf- und Zivilkläger betreffend. Weiter ist über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden.