Seine Berufungserklärung vom 10. Mai 2021 beschränkt sich auf die Schuldsprüche betreffend falsche Anschuldigung, versuchte schwere Körperverletzung, Drohung, versuchte Nötigung, Tätlichkeiten, qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG, die Sanktion, die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers. In Rechtskraft erwachsen sind die Einstellung, die Schuldsprüche wegen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung, Beschimpfung, mehrfacher einfacher Widerhandlungen gegen das BetmG, mehrfacher Konsumwiderhandlungen und wegen Fahrens ohne Berechtigung, die beiden Widerrufsverfahren, die