Praxisgemäss ist weiter über die erstellten DNA-Profile und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden. Der Beschuldigte 1 hat das erstinstanzliche Urteil nur teilweise angefochten. Seine Berufungserklärung vom 10. Mai 2021 beschränkt sich auf die Schuldsprüche betreffend falsche Anschuldigung, versuchte schwere Körperverletzung, Drohung, versuchte Nötigung, Tätlichkeiten, qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG, die Sanktion, die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers.