2. Das Luftgewehr GAMO, mod. Expo, Nr. 186313, sei zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB). 3. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 4. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisungen (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem anzuordnen. 5. Die Honorare der amtlichen Verteidiger der Beschuldigten sowie der amtlichen Rechtsbeistände der Privatkläger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 6. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen von Amtes wegen zu erlassen.