1. der Einstellung des Strafverfahrens gegen C.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung) infolge Eintritt der Verfolgungsverjährung, angeblich begangen am 26./27.04.2017 in Biel durch den Konsum einer geringfügigen Menge Kokain; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; II. C.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, gemeinsam begangen mit A.________ am 27.04.2017 an der I.________(Strasse) in J.________(Ortschaft), z.N. von E.________;