3. des Widerrufs des mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20.06.2016 für eine verbleibende Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 990.00, gewährte bedingte Vollzug; 4. des Widerrufs des mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 02.05.2018 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00, gewährte bedingte Vollzug; 5. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung beschlagnahmter Gegenstände sowie Herausgabe von Gegenständen. II. A.________ sei schuldig zu erklären: