d. der einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen - in der Zeit zwischen dem 23.10.2013 und 02.09.2017 in Biel durch Erwerb einer unbestimmten (ca. 3 kg übersteigenden) Menge Marihuana sowie durch Verkauf eines Teils davon in Portionen an 100 Gramm oder 200 Gramm und Besitz von 1'271.8 Gramm Marihuana und Anstalten Treffens zum Veräussern eines Teils davon; - am 22.05.2018 in Biel, teilweise zusammen mit O.________, durch Erwerb von 200 Gramm Marihuana sowie durch Verkauf und Besitz eines Teils davon;