1. der Einstellung des Strafverfahrens gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge Eintritt der Verfolgungsverjährung, angeblich begangen zwischen dem 21.06.2013 und dem 22.10.2013 in Biel durch Erwerb einer unbestimmten, 3'021.8 Gramm übersteigenden, Menge Marihuana sowie durch Verkauf und Besitz eines Teils davon sowie Anstalten Treffens zum Veräussern eines Teils davon; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Schuldsprüche, wonach A.________ schuldig erklärt wurde