sowie Berichte der Stadt Biel, öffentliche Sicherheit, Einwohner- und Spezialdienste, betreffend Landesverweisung (datierend vom 6. April 2022, pag. 1773 ff. und datierend vom 12. April 2022 samt Beilagen, pag. 1776 ff.) eingeholt. Rechtsanwalt B.________ stellte mit Berufungserklärung vom 10. Mai 2021 namens des Beschuldigten 1 die Beweisanträge, es sei der Zeuge S.________ zu befragen und es seien Fotos zu den Akten zu erkennen (pag. 1602/1603). Rechtsanwalt F.________ führte dazu namens der Straf- und Zivilklägerin aus, dass die Anträge verspätet seien und es unmöglich sei, aus den Fotos etwas Wesentliches herauszulesen (pag.