Die Berufungsverhandlung fand am 27. Juni 2022 statt (pag. 1884 ff.). Weiter beschloss die Kammer anlässlich der Berufungsverhandlung nach vorgängiger Anhörung der Parteien, die Nötigung im Sinne eines Würdigungsvorbehalts allenfalls als versuchte Nötigung zu würdigen (pag. 1886).