Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8'199.80 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 18'293.95, insgesamt bestimmt auf CHF 26'493.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 13'043.70). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: